Zulassungsservice

Wir übernehmen auch aufwändige An- und Ummeldungen

Die Zulassungsabteilung von Amian Collection Cars bietet alle Services rund um die Fahrzeugpapiere für Ihr Luxury Car oder Ihren Oldtimer aus einer Hand. Unser Team bringt langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Dokumenten mit, überregional und international – auch in komplexen Angelegenheiten. Natürlich melden wir Ihr Fahrzeug für Sie an, wenn Sie es bei uns kaufen. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner für komplizierte Sachlagen und spezialisiert auf Sonderzulassungen und TÜV-Abnahmen nach §21 und §29.

Wir kümmern uns um Ihre Papiere.

1. Gutachten gemäss §21 STVZO

Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis. Vollgutachten sind verpflichtend für Fahrzeuge, die über 7 Jahre außer Betrieb waren und für die folgende Unterlagen für die Wiederzulassung fehlen:

• Datenbestätigung

• Bescheinigung der Genehmigung
• EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Auch Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden, benötigen dieses Gutachten. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit EWG-Betriebserlaubnis und EG-Übereinstimmungserklärung.

2.  Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO

Die Zulassung nach §29 StVG regelt eine besondere Form der Zulassung für Kraftfahrzeuge, die nicht den normalen technischen Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen. Diese Kraftfahrzeuge werden aufgrund ihres besonderen Charakters zugelassen: Oldtimer, historische Kraftfahrzeuge, Spezialfahrzeuge und besondere Fahrzeugkonstruktionen. Die Sonderregelung dient dazu, die historische Bedeutung der Fahrzeuge zu schützen und zu erhalten. Die Zulassung nach §29 unterliegt Einschränkungen. Die Fahrzeuge dürfen nur zu bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Zeiten auf öffentlichen Straßen verwendet und müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie allen technischen Anforderungen entsprechen.

3. Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

Mit dem Oldtimergutachten wird ein Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft. Nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sollte ein Oldtimer:

• vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal gefahren worden sein
• möglichst dem Originalzustand entsprechen
• in erhaltungswürdigem Zustand sein

Prüfer bestätigen diese Bedingungen in einem Gutachten.

 

Ob Sie ein Trackcar auf die Strasse bringen oder einen Oldtimer nach einem Jahrzehnt in der Garage wieder roadfit machen möchten, wir übernehmen die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Prüfern für die Gutachten. Auf Wunsch planen wir Abholung und Lieferung Ihres Wagens. Wenn es schnell gehen soll, können Sie sich auf unseren Express-Dienst verlassen.

Wenn Sie einen Termin mit unserem Zulassungsservice buchen möchten, schreiben Sie gerne jederzeit an info@amian-collectioncars.com.

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